Förderung 60 Prozent der Seminargebühr über den Bildungsscheck Brandenburg
Wer seinen Erstwohnsitz in Brandenburg hat und beschäftigt ist, kann
sich die Seminargebühr zum großen Teil erstatten lassen. Der Zuschuss
kommt aus der Weiterbildungsrichtlinie des Landes und wird bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg beantragt, nicht bei uns.
So viel bleibt bei Ihnen 340 €
Von der Gebühr über 850 € übernimmt der Bildungsscheck
510 €. Unterkunft und Verpflegung sind darin nicht
enthalten, die rechnen Sie ohnehin direkt mit dem Haus ab.
Wer gefördert wird
Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg, einschließlich
Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Der Zuschuss lässt sich
2 Mal je Kalenderjahr in Anspruch nehmen und
beträgt höchstens 3.000 € je Vorhaben.
Wann Sie beantragen
Spätestens zwei Monate vor Seminarbeginn über das Onlineportal der
ILB, und zwar bevor Sie sich verbindlich
anmelden. Ausgezahlt wird nach dem Seminar gegen Nachweis, Sie
treten also in Vorleistung.
Was Sie von uns dafür bekommen
Für den Antrag brauchen Sie eine Beschreibung der Weiterbildung mit
Lernzielen, Stundenumfang und Kosten. Beides senden wir Ihnen
zusammen mit dem Musterantrag für Ihren Arbeitgeber zu. Wichtig ist,
dass die berufliche Zielsetzung erkennbar bleibt: Gefördert wird
Kompetenzentwicklung, nicht Erholung. Unser Stoffverteilungsplan ist
genau darauf ausgelegt.
Über die Bewilligung entscheidet allein die
ILB. Wir können den Zuschuss nicht zusagen.
Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Zur Förderrichtlinie
Auch andere Bundesländer fördern die Weiterbildung von Beschäftigten,
mit jeweils eigenen Bedingungen. Fragen Sie uns, wir prüfen den Stand
für Ihr Land.